Axel Gander
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Studium
Universität Mannheim
Mitgliedschaften
Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV)
Ludwigshafener Anwaltsverein e.V.
Sprachen
Deutsch, Englisch
Tätigkeitsbereich
Rechtsanwalt Gander hat sich bereits während seines Studiums umfassend mit dem gesamten Bereich des Arbeitsrecht befasst. Bereits seit Beginn seiner Tätigkeit in unserer Kanzlei im Jahr 2005 betreut Rechtsanwalt Gander hauptsächlich arbeitsrechtliche Mandate.
Nach erfolgreicher Teilnahme am Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht wurde Rechtsanwalt Axel Gander von der Rechtsanwaltskammer Zweibrücken mit Bescheid vom 09.08.2010 gestattet, die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen.
Im Rahmen des Arbeitsrechts berät Rechtsanwalt Gander unsere Mandanten in allen Gebieten des
Individual- und Kollektivarbeitsrecht mit Fokus auf:
- Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern auf allen Gebieten des Arbeitsrechts, insbesondere auch im Kündigungsschutz- und Arbeitsvertragsrecht
- Dienstverträge für Vorstände, GmbH-Geschäftsführer, ltd. Angestellte
- Betreuung bei Umstrukturierungsmaßnahmen, Betriebsstilllegungen und sonst. Betriebsänderungen (v. a. im Bereich mittelständischer Unternehmen)
- Betreuung von landwirtschaftlichen Betrieben insbesondere im Zusammenhang mit Arbeitszeitverordnung und Mindestlohn
Verwaltungsrecht – Beratung und Vertretung im gesamten verwaltungsrechtlichen Bereich mit Fokus auf:
- Bau- und Bauplanungsrecht
- Beamtenrecht
- Glücksspielrecht